§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Die ERLEBNISREICH GmbH, mit Geschäftssitz in der Essenheimer Straße 26A, 55270 Ober-Olm (nachfolgend "Betreiber" genannt), betreibt die folgenden Kletterhallen:
HAPIK Mainz: Athener Allee 10 in 55129 Mainz
HAPIK Frankfurt: Am Häuserbach 2, 61184 Karben
HAPIK Mülheim: Sandstraße 77, 45473 Mülheim an der Ruhr
HAPIK Bochum: Isenbrockstraße 15, 44867 Bochum
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend “ Kunde” genannt) mit dem Betreiber vor Ort, schriftlich oder online über https://www.hapik.de abschließt.
(3) Verbraucher im Sinne dieser Regelung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit privaten Anliegen abschließt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts im Sinne ihrer beruflichen oder gewerblichen Interessen handelt.
(4) Diese AGB beinhalten auch die vor Ort in den Kletterhallen aushängenden Benutzungsbedingungen.
§ 2 VERTRAGSSCHLUSS
(1) Tickets und Gutscheine für die Kletterhalle können vor Ort oder über den Onlineshop (https://www.hapik.de/online-booking) gebucht und/oder reserviert werden.
(2) TICKET- und GUTSCHEINKAUF: Die Karten- und Gutscheinbestellung des Kunden bei dem Betreiber über das Online-Buchungsportal oder persönlich vor Ort ist ein Angebot zum Vertragsabschluss. Der Vertrag über den Kauf von Tickets oder Gutscheinen kommt zwischen dem Kunden und dem Betreiber zu Stande, sobald der Betreiber die Annahme des Angebotes des Kunden erklärt. Die Erklärung erfolgt dabei unverzüglich, bei Onlinebestellungen entweder durch Übersendung eines elektronischen Tickets oder Gutscheines durch eine entsprechende Bestätigung am Ende des Kaufprozesses und bei Bestellung vor Ort durch Übergabe der Tickets. Nach Annahme des Angebots wird die entsprechende Kaufpreisforderung gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig.
(3) TICKETRESERVIERUNG: Alternativ kann der Kunde vorbehaltlich eines ausreichenden Kontingents im Onlineshop die Funktion „Reservieren“ nutzen, wo er seine verbindliche Reservierung vornehmen kann. Die Tickets können dann unter Vorlage der Reservierungsnummer gegen Zahlung vor Ort abgeholt werden.
§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Vor Ort kann der Kunde in bar, mit EC- oder Kreditkarte (VISA, Mastercard und AMEX) bezahlen.
(2) Die Bezahlung bei Online-Bestellungen erfolgt über PayPal, Mollie, ApplePay oder Kreditkarte (VISA, Mastercard und AMEX).
§ 4 Registrierung
Jeder Kunde, der die Kletterhalle nutzen möchte, muss sich bei seinem ersten Besuch registrieren und eine Einverständniserklärung abgeben. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über ein sog. Kundenkonto. Bei der Anlage des Kundenkontos müssen Angaben zum Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum gemacht werden. Mit der Registrierung akzeptiert der Kunde die Benutzungs- und Sicherheitsregeln der Kletterhalle. Die Registrierung ist kostenfrei.
§ 5 WIDERRRUF UND RÜCKTRITT
(1) Widerruf
(1.1) Da beim Ticketverkauf vom Betreiber Leistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung angeboten werden, besteht für den Ticketkauf kein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB).
(1.2) Beim Gutscheinkauf gilt für Verbraucher das 14-tägige Widerrufsrecht und damit die folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
ERLEBNISreich GmbH Standort Mainz: Standort Frankfurt: Standort Mülheim an der Ruhr: Standort Bochum:
Essenheimerstraße 26a 06131-5540966 06039/9376966 0208/37794490 02327/9797859
55270 Ober Olm mainz@hapik.de frankfurt@hapik.de muelheim@hapik.de bochum@hapik.de
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
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MUSTERWIEDERRRUFSFORMULAR
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an den Betreiber)
ERLEBNISreich GmbH
Essenheimerstraße 26a
55270 Ober Olm
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*)
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Bestellt am (*) / erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
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(2) Rücktritt
(2.1) Der Kunde ist berechtigt vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von seinem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Kunde folgende Zahlungen an den Betreiber zu leisten:
Von den Durchführungs-/Ticketkosten sind zu zahlen:
bei einem Rücktritt bis 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 0%
bei einem Rücktritt ab 48 Stunden vor Leistungsbeginn: 50%
bei Nichtantritt am selben Tag 100%
(2.2) Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen beziehungsweise der gebuchten Kletterzeit.
(2.3) Der Rücktritt hat grundsätzlich in Textform, beispielsweise per Post (ERLEBNISreich GmbH, Essenheimerstraße 26a, 55270 Ober Olm) oder Mail (mainz@hapik.de, frankfurt@hapik.de, muehlheim@hapik.de oder bochum@hapik.de) zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei dem Betreiber.
(2.4) Die Rücktrittszahlungen sind unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen ermittelt worden. Der Nachweis eines höheren oder geringeren Schadens bleibt beiden Vertragsparteien unbenommen.
(2.5) Bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Durchführung der Veranstaltung aufgrund von Ereignissen, die nachweislich außerhalb des Einflussbereichs des Betreibers liegen, wie z. B. höhere Gewalt (insbesondere Terrorakte, Attentate, Attentatsandrohungen, Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Aufruhr und/oder innere Unruhen, Unwetter, Hoch- oder Niedrigwasser, Überschwemmung, Pandemien/Epidemien) gilt eine Befreiung der Parteien von ihren jeweiligen Vertragspflichten. Der Rückerstattungsanspruch des Kunden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. Etwaige Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG
(1) Die Benutzung der Kletterhalle und die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und beziehen sich auf die jeweils angegebene Dauer der Nutzung der Anlagen („Aktionszeit“).
(3) Als gültige Eintrittskarte gilt das am Empfang erhaltene Kontrollband. Dieses muss während der Dauer des Aufenthaltes jederzeit vorgezeigt werden können.
Die Aktionszeit schließt eine ca. 30minütige Sicherheitseinweisung und das Anlegen der Gurte ein und erstreckt sich im Übrigen auf 60 Minuten zur freien Verfügung im Kletterbereich.
(4) Die in der Kletterhalle befindlichen Einrichtungen und Geräte („Kletteranlage“) sind Nutzern ab dem vollendeten 4. Lebensjahr, einem Mindestgewicht von 10 kg und einem Maximalgewicht von 120 kg vorbehalten. Die Kletteranlage darf nur mit angelegtem und einwandfrei angepasstem Klettergurt benutzt werden. Der Nutzer garantiert, nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung zu leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Benutzung der Kletteranlage abgeraten.
(5) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen. Diese hat zur Aufgabe die korrekte Verwendung des Sicherungssystems beim Kind sicherzustellen.
(6) Jugendliche ab der Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage allein nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Das hierfür ausschließlich zu verwendende Formular ist an der Kasse erhältlich, kann auf der Website heruntergeladen oder auf Anfrage per Post oder Fax zugesandt werden.
(7) Gruppen von minderjährigen Nutzern, müssen von einem volljährigen Gruppenleiter begleitet werden, der zur Aufsicht befugt ist. Dem volljährigen Gruppenleiter obliegt es, vor Nutzung der Kletterhalle die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten der minderjährigen Gruppenmitglieder einzuholen.
(8) Der Indoorspielplatz ist ausschließlich für Nutzer bis zum neunten Geburtstag zugänglich.
(9) Kinder bis zum vollendeten neuten Lebensjahr dürfen den Indoorspielplatz ausschließlich unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen zur Aufsicht befugten volljährigen Person benutzen. Der Betreiber übernimmt keine Betreuungspflicht von minderjährigen Kindern. Diese liegt ausschließlich bei der/den erwachsenen Aufsichtsperson/en.
(10) Die unbefugte Nutzung der Kletteranlage und/oder des Indoorspielplatzes sowie der Verstoß gegen die Bestimmungen der Hausordnung (§ 9) werden mit einer Strafzahlung in Höhe von 50,00 EUR geahndet. Die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Ansprüchen – insbesondere auf Schadensersatz, Nachzahlung des Benutzungsentgeltes sowie sofortigen Verweis aus der Kletterhalle und Hausverbot – bleiben daneben vorbehalten.
§7 HAFTUNG
(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr, eigens Risiko und eigene Verantwortung.
(2) Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch § 7 bestimmt, die jeder Nutzer zu beachten hat.
(3) Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Nutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Nutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
(4) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch das Klettern in der Kletterhalle oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Kletterhalle oder beim Kletterkurs entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Handeln des Betreibers (nebst ihren Erfüllungsgehilfen/Verrichtungsgehilfen). In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder entfernt liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
(5) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletterhalle dem Personal an der Rezeption zur Niederschrift anzuzeigen.
(6) Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletterhalle und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Das Spielen in der Kletterhalle ist untersagt. Kleinkinder unter 4 Jahren dürfen sich dort nicht aufhalten.
Bei Gruppen bestehend aus mehreren Minderjährigen und Schulklassen haben die volljährigen Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten eingehalten werden.
Wir empfehlen dringend, jeweils maximal 4 minderjährige Nutzer durch einen volljährigen Gruppenleiter beaufsichtigen zu lassen. Dies gilt besonders bei der Veranstaltung von Kindergeburtstagen in der Kletterhalle.
(7) Auf Garderobe und mitgebrachte Gegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Fächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.
§ 8 SICHERHEITSEINWEISUNG
(1) Jeder Nutzer muss vor Nutzung der Kletterhalle („Kletteranlage“) an der Sicherheitseinweisung teilnehmen.
(2) In der gesamten Halle ist sämtlichen Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und/oder seines Personals stets Folge zu leisten. Hinweise an der Kletteranlage und den Spielgeräten des Indoorspielplatzes sind zu beachten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals können die betreffenden Teilnehmer ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen und/oder Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
(3) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen weder betreten noch beklettert werden.
(4) Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Nutzer und andere Personen gefährden oder verletzen. Mit herabfallendem Klettermaterial ist stets zu rechnen. Lose oder beschädigte Griffe, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Betreiber und/oder Personal zu melden.
(5) Tritte und Griffe dürfen von Teilnehmern weder neu angebracht oder verändert oder beseitigt werden.
(6) Grundsätzlich ist die Kletteranlage nur mit Sportschuhen zu beklettern. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen sind verboten.
(7) Schmuck ist vor Nutzung der Kletteranlage und der Indoorspielplatzes aus Sicherheitsgründen abzulegen.
(7) Der Nutzer darf an der Kletterwand zu keinem Zeitpunkt ungesichert sein. Es ist strengstens untersagt, die Kletteranlage ungesichert zu betreten.
§ 9 HAUSORDNUNG
(1) Die Kletterhalle ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
(2) Das Mitnehmen von Tieren in die Kletterhalle ist verboten.
(3) Fahrräder dürfen nur vor der Kletterhalle abgestellt werden und dürfen nicht mit in die Kletterhalle genommen werden.
(4) Offenes Feuer ist in der Kletterhalle untersagt. Das Rauchen ist in der gesamten Kletterhalle (Kletterbereich, Bistro, Einweisungsraum, Treppenaufgänge, Umkleideräume), verboten.
(5) Jacken, Taschen, Rücksäcke, spitze Gegenstände, Spielzeuge o.Ä. sind im Kletterbereich und auf dem Indoorspielplatz nicht erlaubt. Ebenso ist die Benutzung von und Trinkflaschen, Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. im Kletterbereich und auf dem Indoorspielplatz untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
(6) Das Hausrecht über die Kletterhalle üben die Geschäftsführung des Betreibers sowie die von ihr Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.
(7.1) Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken in der Kletterhalle sowie die Versorgung durch einen Lieferservice ist grundsätzlich nicht gestattet.
(7.2) Ausgenommen hiervon sind Gruppen, die im Vorfeld das „Geburtstagsparket M“ oder das Add-On "Selbstversorgung" gebucht haben. Den Teilnehmern einer solchen Geburtstagsgruppe ist es erlaubt, sich selbst durch mitgebrachte Speisen und Getränken zu versorgen. Die Versorgung durch einen Lieferservice an die Kletterhalle ist jedoch auch hier untersagt.
(7.3) Im Spielbereich des Indoorspielplatzes ist jeglicher Verzehr von Speisen und Getränken untersagt. Aus Sicherheitsgründen gilt zudem für alle Nutzer ein Kaugummiverbot.
(8) Der Indoorspielplatz darf nur auf Socken oder mit Turnschläppchen betreten werden. Das Tragen von Straßenschuhen ist in diesem Bereich nicht gestattet.
(9) Sämtliche Anlagen und Geräte in der Kletterhalle sind sorgsam zu behandeln. Eine Zweckentfremdung der Spielgeräte auf dem Indoorspielplatz ist untersagt.
(10) Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben. Für Schäden, die durch den Nutzer verursacht werden, muss der Nutzer selbst aufkommen. Der Nutzer haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.
§ 10 FILM – UND FOTOAUFNAHMEN
(1) Bild- und Tonaufnahmen bedürfen, außer zu nicht gewerblichen Zwecken, grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung.
(2) Im Gebäude werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte meiden Sie diese Bereiche, welche soweit möglich gekennzeichnet sind, falls Aufnahmen und spätere Veröffentlichungen von Ihnen nicht gewünscht werden. Andernfalls gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.
§ 11 DATENSCHUTZ
Soweit der Betreiber im Rahmen der Abwicklung des Vertragsschlusses und der Veranstaltung Daten von Kunden erhebt, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und nach Maßgabe der gesondert verfügbaren Datenschutzhinweise
§ 12 SALVATORSICHE KLAUSEL
(1) Sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(2) Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
Ober Olm, Oktober 2024